Ablauf & Kosten
Es gibt Phasen im Leben, in denen man innehalten und etwas verändern möchte – sei es um sich aus festgefahrenen Mustern zu befreien, schwierige Themen endlich anzugehen oder einfach um sich selbst besser zu verstehen und zu stärken. Psychotherapie ist eine bewusste Entscheidung für sich selbst.
Einen ersten Gesprächstermin vereinbaren Sie direkt mit mir – Sie brauchen hierfür keine Überweisung vom Arzt. Diese Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Und dieser erste Schritt bleibt selbstverständlich streng vertraulich: Niemand außer Ihnen und mir erfährt davon.
Die Kosten für die ersten Gespräche werden von der gesetzlichen wie auch von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe in der Regel problemlos und ohne gesonderte Beantragung übernommen.
Beispielhafter Ablauf
Erster Kontakt & Anmeldung
Bitte nehmen Sie Ihren ersten Kontakt über das Kontaktformular auf dieser Website auf. Wir vereinbaren dann einen ersten Gesprächstermin. In diesem Kennenlerngespräch haben Sie die Möglichkeit, sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu verschaffen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und mögliche Ziele einer Behandlung. Natürlich haben Sie dabei Raum für alle Fragen, die Ihnen auf dem Weg zur Entscheidung wichtig sind.
Sprechstunde
Unsere erste gemeinsame Sitzung wird auch „psychotherapeutische Sprechstunde“ genannt. Diese dient der ersten Orientierung: Wir klären gemeinsam, ob und welche Art von psychotherapeutischer Behandlung für Sie sinnvoll sein könnte. Die Sprechstunde dauert ca. 50 Minuten und wird von der gesetzlichen wie auch von der privaten Krankenversicherung in der Regel problemlos übernommen – eine gesonderte Beantragung ist dafür nicht notwendig.
Kennenlernsitzungen
Wenn Sie sich für den Beginn einer Therapie entscheiden, folgen auf die Sprechstunde bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen, auch "Kennenlernsitzungen" genannt. Diese Phase dient dazu, ein tieferes Verständnis Ihrer aktuellen Situation sowie Ihrer Lebensgeschichte zu entwickeln. Wir schauen gemeinsam, in welchem Zusammenhang Ihre heutigen Schwierigkeiten mit früheren Erfahrungen stehen – ein zentraler Ausgangspunkt der tiefenpsychologisch fundierten Arbeit.
Die Probatorik gibt Ihnen zugleich Zeit, Ihre Therapieziele und Veränderungswünsche klarer zu formulieren. Auf dieser Grundlage erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan. Am Ende dieser Phase entscheiden wir gemeinsam über die Aufnahme und – bei gesetzlich Versicherten – die Beantragung der Psychotherapie.
Antragsverfahren & Kostengenehmigung
Für gesetzlich Krankenversicherte wird nach Abschluss der Probatorik ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Dieser wird von einem unabhängigen Gutachter geprüft und anschließend von der Krankenkasse bewilligt. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt dabei beim Gutachter und der Krankenkasse – ich begleite Sie durch jeden Schritt dieses Prozesses und halte Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Die laufende Therapie
Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie umfasst je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen und mehr). Der genaue Rahmen wird gemeinsam festgelegt und kann bei Bedarf angepasst werden. Sitzungen können sowohl vor Ort in der Praxis als auch virtuell stattfinden. Eine dauerhaft virtuelle Durchführung der Therapie ist jedoch nicht möglich.
Abschluss der Therapie
Das Therapieende wird nicht abrupt gesetzt, sondern gemeinsam vorbereitet. In den abschließenden Sitzungen reflektieren wir den zurückgelegten Weg, sichern die erreichten Veränderungen und entwickeln Strategien für den Umgang mit möglichen Rückschlägen. Ziel ist es, dass Sie gestärkt und mit einem erweiterten Handlungsrepertoire aus der Therapie herausgehen.
Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten (GKV)
Als niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut mit Kassensitz rechne ich direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Für die psychotherapeutische Sprechstunde benötigen Sie keine Überweisung. Nach Abschluss der Probatorik wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Dieser wird von einem unabhängigen Gutachter geprüft und anschließend von der Krankenkasse bewilligt. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt dabei beim Gutachter und der Krankenkasse – ich begleite Sie durch jeden Schritt dieses Prozesses und halte Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.Die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen.
Privat versicherte Patienten & Beihilfe
In aller Regel erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig direkt bei Ihrem Versicherer.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Vertragspartner sind Sie selbst, nicht Ihre Versicherung oder Beihilfe. Die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu entrichten.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Vorteil hierbei ist, dass die Therapie schneller beginnen kann, da im Fall gesetzlich Versicherter nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse gewartet werden muss. Zudem wird die jeweilige Krankenkasse nicht informiert, d.h. es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben. Darüber hinaus sind die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen unter Umständen auch steuerlich absetzbar.
Ausfallhonorar
Bitte melden Sie sich mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin ab – per Telefon, SMS oder E-Mail. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Dieses wird von den Kostenträgern nicht übernommen.
Kontakte im Notfall
*Krisendienst Psychiatrie München, Tel. 0800 655 3000, www.krisendienst-psychiatrie.de
*LMU Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tel. 089 4400 55511, https://www.lmu-klinikum.de/psychiatrie-und-psychotherapie
